Impressum:
Hotel Klingelhöffer
Hersfelderstr. 47 • D - 36304 Alsfeld
Telefon: 0049 - (0)6631 - 911840
• Telefax: 0049 - (0)6631 9118413
e-Mail: info@hotel-klingelhoeffer.de
• Website: www.hotel-klingelhoeffer.de
Inhaber / Geschäftsführer: Gabriele Klingelhöffer-Döpke und Roland Döpke
Finanzamt Alsfeld-Lauterbach USt.ID-Nr: DE 202713114
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahme und Hotelaufnahmeverträge
I.Geltungsbereich
1. Diese AGBs gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- ooder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.Vertragsabschluss,- partner; Verjährung , Reservierungen
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
1.1.Das Hotel kann zwei Formen der Reservierung mit dem Kunden vereinbaren:
a.) 18.00Uhr –Reservierung: Der Kunde muß bis 18.00Uhr sein Zimmer beziehen.
Nach diesem Zeitpunkt darf das Hotel das Zimmer an andere Personen weitervermieten.
b.) garantierte Reservierungen: Das Hotel sichert dem Kunden unabhängig
von seiner Ankunftszeit ein Zimmer der gewünschten Kategorie verbindlich
und für den gebuchten
Zeitraum freibleibend zu. In der Regel wird eine solche Reservierung
nur bei vorheriger Mitteilung der Kreditkartennummer oder bei schriftlicher
Resevierung garantiert.
2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr
ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des
§199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1.Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3.Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% anheben.
4.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
5.Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über den Basiszinssatz
zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.Das Hotel ist berechtigt , bei Vertragsabschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung oder die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
7.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV.Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung ,Stornierung) /Nichtinanspruchnahme
des Leistung des Hotels
1.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenenZimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
2.Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen
und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist
in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension-
und 60% für Vollpensionsarrangement zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
V.Rücktritt des Hotels
1.Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht des Rücktritt nicht
verzichtet.
2.Wird ein vereinbarter oder oben gemäß Klausel II. Nr.6 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere
Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen , z.B. in der Person des Kunden oder des
Zwecks , gebucht werden; das Hotel begründeten Anlas zu der Annahme hat,
dass sie Inanspruchnahme der Hotelleitung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
4.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
VI.Zimmerbereitstellung ,-übergabe und –rückgabe
1.Der Kunde erwirbt kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
12.00Uhr geräumt zur Verfügung zustellen. Danach kann das Hotel aufgrund
der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 16.00Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 16.00Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begrünet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, das dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII.Haftung des Hotels
1.Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2.Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises höchstens
€3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500
im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
nach erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende
Haftung des Hotels gelten vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3.Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einen
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch keine Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4.Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
VIII.Schlussbestimmung
1.Änderung oder Ergänzung des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Hotelgesellschaft.
4.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht
ist ausgeschlossen.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.